Sibylle und der Wohlfahrtsstaat

Nach T.H. Marshall entwickelte sich Wohlfahrt aus der Entwicklung der staatsbürgerlichen Rechte heraus:zuerst gab es Bürgerrechte, dann kämpfte die Gesellschaft für politische Rechte und im 3. Stadium entstanden soziale Rechte. Da in Deutschland z. B. die gesetzliche Unfallversicherung schon viel früher eingeführt wurde, lässt sich diese Theorie am besten dort anwenden, wo sie entstanden ist - GB. Wenn die staatsbürgerlichen Rechte die sozialen Rechte umfassen, müssen sie irgendwo verankert, verbürgt sein. In unserem Staat hat sich das Volk und der Gesetzgeber im GG für Wohlfahrt entschieden: durch die Verbürgung von Grundrechten und durch das Sozialstaatsprinzip. Wohlfahrt heißt für eine Gesellschaft, die Folgen der Ungleichheit im Kapitalismus, v.a. Armut und deren Folgen, abzumildern. Jedes Gesellschaftsmitglied soll einen entsprechenden Lebensstandard haben, über ein Einkommen verfügen, mit dem es leben kann und die Möglichkeit besitzen, durch Bildung sein Leben individuell zu verbessern. Der Leistungsfähige und -willige soll durch Bildung und Leistung die Möglichkeit des sozialen Aufstiegs haben. Bedeutend für den Wohlfahrtsgedanken ist dabei: der nicht Leistungsfähige soll gegen diese Risiken abgesichert sein (gegen Arbeitslosigkeit etc), der Staat bietet diese Leistungen an. In den Wohlfahrtsstaaten Europas sind das die Leistungen:(die Art der Leistungen und Höhe der Mittel sind von Land zu Land unterschiedlich, ebenso die Organisation und Ausgestaltung) Gesundheitsvorsorge Bildungsmöglichkeit Arbeitslosenversicherung Pflege(versicherung) Unfallversicherung Rente


Sibylle

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Topic revision: r3 - 30 Mar 2019, biller
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