Kurse des vergangenen Semesters werden für Studierende zur Mitte des Folgesemesters nach vorheriger Ankündigung automatisch nicht sichtbar gestellt. Hintergrund hierfür sind Verhandlungen zwischen VG Wort, KMK und Hochschulen über die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke. Diese Kurse können aber nach Prüfung durch den Lehrenden wieder sichtbar gestellt werden, wenn sicher gestellt worden ist, dass sich hier kein urheberrechtlich geschütztes Material befindet.
Im folgenden Video wird Ihnen erklärt, wie Sie Ihren Kurs wieder sichtbar stellen und somit für die Studierenden zugänglich machen können.